Copyright: Unterschied zwischen den Versionen

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Beim Hochladen von Bilder und Dokumenten sind copyright Rechte zu beachten. Es gibt folgende Unterscheidungen:
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Beim Hochladen von Bilder und Dokumenten sind copyright Rechte zu beachten. Du musst deshalb bei jedem Hochladen die korrekte Auswahl treffen.
  
 
* Du hast das '''Werk selber erstellt''' und stellst es mit der von dir gewählten Lizenz ins L-World/L-Wiki. Dazu gehören ''nicht'': Scans, Fotos oder Bearbeitung von fremden Werken! Lizenzen 4.0 gemäss [http://www.creativecommons.ch creativecommons.ch] sind:
 
* Du hast das '''Werk selber erstellt''' und stellst es mit der von dir gewählten Lizenz ins L-World/L-Wiki. Dazu gehören ''nicht'': Scans, Fotos oder Bearbeitung von fremden Werken! Lizenzen 4.0 gemäss [http://www.creativecommons.ch creativecommons.ch] sind:

Version vom 10. Dezember 2017, 11:13 Uhr

Beim Hochladen von Bilder und Dokumenten sind copyright Rechte zu beachten. Du musst deshalb bei jedem Hochladen die korrekte Auswahl treffen.

  • Du hast das Werk selber erstellt und stellst es mit der von dir gewählten Lizenz ins L-World/L-Wiki. Dazu gehören nicht: Scans, Fotos oder Bearbeitung von fremden Werken! Lizenzen 4.0 gemäss creativecommons.ch sind:
  1. cc-by: Name der Urheber_in muss genannt werden, sonst ist alles erlaubt (Veränderungen, kommerzielle Nutzung)
  2. cc-by-sa: Name der Urheber_in muss genannt werden, Veränderungen sind erlaubt, das neue Werk muss aber unter derselben Lizenz veröffentlicht werden
  3. cc-by-nc: Name der Urherb_in muss genannt werden, keine kommerzielle Nutzung erlaubt
  4. cc-by-nc-nd: Name der Urheber_in muss genannt werden, keine kommerzielle Nutzung, keine Veränderung des Werkes
  • Du hast das Werk einer anderen Urheber_in zu Dokumentations-Zwecken fotografiert, gesannt oder einen Screenshot einer Webseite gemacht: Gib unbedingt die Quelle bzw. die Webseite und den Zeitpunkt des Zugriffs an.
  • Das Urheberrecht des Werkes ist abgelaufen [1]
  1. Ist die Urheber_in ungenannt (anonym) oder unbekannt (z.B. wegen Pseudonym) so endet der urheberrechtliche Schutz 70 Jahre nach Veröffentlichung des Werkes.
  2. Ist trotz Pseudonym die wahre Identität der Urheberin des Werkes bekannt, endet die Schutzfrist 70 Jahre nach ihrem Tod.
  • Es ist unklar, unter welcher Lizenz, die Urheber_in das Werk veröffentlicht hat.