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Beim Hochladen von Bilder und Dokumenten sind copyright Rechte zu beachten. Es gibt folgende Unterscheidungen: | Beim Hochladen von Bilder und Dokumenten sind copyright Rechte zu beachten. Es gibt folgende Unterscheidungen: | ||
* Du hast das '''Werk selber erstellt''' und stellst es mit der von dir gewählten Lizenz ins L-World/L-Wiki. Dazu gehören ''nicht'': Scans, Fotos oder Bearbeitung von fremden Werken! | |||
Lizenzen 4.0 gemäss [http://www.creativecommons.ch creativecommons.ch] sind: | Lizenzen 4.0 gemäss [http://www.creativecommons.ch creativecommons.ch] sind: | ||
# cc-by: Name der Urheber_in muss genannt werden, sonst ist alles erlaubt (Veränderungen, kommerzielle Nutzung) | |||
# cc-by-sa: Name der Urheber_in muss genannt werden, Veränderungen sind erlaubt, das neue Werk muss aber unter derselben Lizenz veröffentlicht werden | |||
# cc-by-nc: Name der Urherb_in muss genannt werden, keine kommerzielle Nutzung erlaubt | |||
# cc-by-nc-nd: Name der Urheber_in muss genannt werden, keine kommerzielle Nutzung, keine Veränderung des Werkes | |||
* Du hast das Werk einer anderen Urheber_in '''zu Dokumentations-Zwecken''' fotografiert, gesannt oder einen Screenshot einer Webseite gemacht: Gib ''unbedingt'' die Quelle bzw. die Webseite und den Zeitpunkt des Zugriffs an. | |||
* Das Urheberrecht des Werkes ist '''abgelaufen''' <ref>https://www.ige.ch/fileadmin/user_upload/schuetzen/urheberrecht/dfie/Antworten_auf_Fragen_zur_Gemeinfreiheit_Public_Domain_DE_FR_IT_EN.pdf, S. 1, Abs. e. Abgerufen am 10.12.2017 </ref> | |||
# Ist die Urheber_in ungenannt (anonym) oder unbekannt (z.B. wegen Pseudonym) so endet der urheberrechtliche Schutz 70 Jahre nach Veröffentlichung des Werkes. | |||
# Ist trotz Pseudonym die wahre Identität der Urheberin des Werkes bekannt, endet die Schutzfrist 70 Jahre nach ihrem Tod. | |||
* Es ist '''unklar''', unter welcher Lizenz, die Urheber_in das Werk veröffentlicht hat. | |||