Laut Stiftungsurkunde der Fontana-Gränacher Stiftung vom 30.Oktober 1997 bezweckt diese „die Unterstützung förderungswürdiger Künstlerinnen in der Schweiz, die Mitglieder der SGBK Schweizerische Gesellschaft Bildender Künstlerinnen oder Mitglieder von visarte Berufsverband visuelle Kunst - Schweiz sind, auf dem Gebiet der bildenden Künste mit Stipendien. Über die Ausrichtung der Stipendien entscheidet der Stiftungsrat oder eine vom Stiftungsrat eingesetzte Jury. Weiter soll die Stiftung im Atelier von Annemie Fontana in Zumikon oder an einem sonstigen geeigneten Ort im Raum Zürich Ausstellungen der geförderten Künstlerinnen, der Werke von Annemie Fontana sowie ihrer Kunstsammlung veranstalten.“ <ref>https://www.kulturfoerderung.ch/de/address/6/</ref> <br /> | Laut Stiftungsurkunde der Fontana-Gränacher Stiftung vom 30.Oktober 1997 bezweckt diese „die Unterstützung förderungswürdiger Künstlerinnen in der Schweiz, die Mitglieder der SGBK Schweizerische Gesellschaft Bildender Künstlerinnen oder Mitglieder von visarte Berufsverband visuelle Kunst - Schweiz sind, auf dem Gebiet der bildenden Künste mit Stipendien. Über die Ausrichtung der Stipendien entscheidet der Stiftungsrat oder eine vom Stiftungsrat eingesetzte Jury. Weiter soll die Stiftung im Atelier von Annemie Fontana in Zumikon oder an einem sonstigen geeigneten Ort im Raum Zürich Ausstellungen der geförderten Künstlerinnen, der Werke von Annemie Fontana sowie ihrer Kunstsammlung veranstalten.“ <ref>https://www.kulturfoerderung.ch/de/address/6/</ref> <br /> |