1934 geriet Anna Vock ins Sperrfeuer der Skandalzeitung "Scheinwerfer", welche in ihrem Leitartikel Nr.4/1934 eine beleidigende Berichterstattung über den Fastnachtsball des Freundschaftsverbandes publiziert hatte. Anna Vock erhob im Namen des Verbandes eine Ehrverletzungsklage beim Bezirksgericht Zürich, worauf der Scheinwerfer Anna Vock persönlich angriff, ihren volle Namen veröffentlichte und behauptete, die damals 49-Jährige habe zwei Frauen tätlich angegriffen. (Scheinwerfer, 21/1934 - vgl. Kokula/Böhmer, 185/6). Vermutlich als Folge dieses verleumderischen Angriffes verlor Anna Vock den Arbeitsplatz. Sie trat als Präsidentin der Zürcher Sektion zurück, blieb jedoch Zentralpräsidentin des Schweizer Freundschaftsverbandes. | 1934 geriet Anna Vock ins Sperrfeuer der Skandalzeitung "Scheinwerfer", welche in ihrem Leitartikel Nr.4/1934 eine beleidigende Berichterstattung über den Fastnachtsball des Freundschaftsverbandes publiziert hatte. Anna Vock erhob im Namen des Verbandes eine Ehrverletzungsklage beim Bezirksgericht Zürich, worauf der Scheinwerfer Anna Vock persönlich angriff, ihren volle Namen veröffentlichte und behauptete, die damals 49-Jährige habe zwei Frauen tätlich angegriffen. (Scheinwerfer, 21/1934 - vgl. Kokula/Böhmer, 185/6). Vermutlich als Folge dieses verleumderischen Angriffes verlor Anna Vock den Arbeitsplatz. Sie trat als Präsidentin der Zürcher Sektion zurück, blieb jedoch Zentralpräsidentin des Schweizer Freundschaftsverbandes. |